Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 

§1 Anwendungsbereich 

I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Erik Mautsch | Personal Fitness Trainer, NLP Coach, system. Berater, EMDR Therapist, teufelsberg.coach by em c² (nachfolgend „Trainer/Coach“ genannt) und der/dem/den Kunden/Kundin (nachfolgend „Klient (m/w)“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings/-coachings, bzw. einer persönlichen Gesundheitsberatung des Kunden an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB“ genannt). Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein Personaltraining/-coaching (nachfolgend „Auftragsvereinbarung“ genannt), vereinbart. 

II. Klienten im Sinne von § 1 S. I sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen. 

§2 Leistungsgegenstand 

I. Anamnese/Analyse des aktuellen Trainingszustandes. Gerade nach einem Unfall oder einer Sportverletzung finden dahingehende Assessments statt, bspw. Functional Movement Screen (FMS). 

II. Der Trainer/Coach bietet dem Klienten allgemein ein auf den Klienten optimal ausgerichtetes Trainings- und Coachingkonzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu Trainingsinhalten und Ernährung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten.

III. Der Trainer/Coach gewährleistet dem Klienten ein individuelles Training und Coaching.

IV. Als Dienstleistung werden auch Trainingsplanung, -kontrolle, -steuerung und-dokumentation angesehen, weiterhin auch paralleles Coaching via Mail, Telefon oder Videokonferenz (bspw. Facetime, Skype oder ZOOM).

V. Ein abweichender und vor allem detaillierter Leistungsgegenstand kann in der individuellen Auftragsvereinbarung festgehalten werden.

VI. Allg. Bereiche des Trainings/Coachings umfassen: Trainingsbereiche

§3 Training/Coaching und Terminvereinbarung

I. Vor Beginn der wöchentlichen Trainingseinheiten findet ein einführendes Beratungsgespräch mit dem Klienten statt (face2face oder online). Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und (wochen-/tagesaktuellen) Ziele nochmals grob abgestimmt. Im Rahmen der wöchentlichen Planung informiert der Klient den Trainer/Coach bei mgl. gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.

II. Die gemeinsamen Trainingseinheiten (abhängig vom gewählten Package) können abweichend auch in den Räumlichkeiten des Trainers/Coaches oder des Kunden stattfinden.

III. Die gemeinsamen Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.

§4 Sporttauglichkeit

I. Der Klient versichert, sportgesund zu sein und das Training/Coaching freiwillig und auf eigene Verantwortung aufzunehmen.

II: Der Klient versichert, sich sowohl körperlich als auch geistig soweit gesund zu fühlen, oder abweichend auf Empfehlung, u. a. seines Arztes/Therapeuten ins Training/Coaching zu starten.

III. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) vor, während oder nach dem Training, wird der Klient den Trainer/Coach sofort unterrichten.

IV. In Ausnahmefällen hat der Klient dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten erneut eine ärztliche Genehmigung einholt.

§5 Zahlungsbedingungen

I. Das Honorar des Trainers/Coaches richtet sich nach der aktuellen Preisliste und wird ebenfalls noch einmal in der Auftragsvereinbarung schriftlich festgehalten (Package, Stundenhonorar oder Alternativen).

II. Die Rechnungslegung folgt jeweils zum Monatsanfang, rückwirkend auf den letzten Monat.

III. Die zugestellte Rechnung (als *.pdf) ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Zugang vom Klienten zu bezahlen.

§6 Haftung und Hinweise

I. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. AlsTrainer/Coach unterstelle ich mich der Schweigepflicht dahingehender Informationen.

II. Der Trainer/Coach haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Klienten.

III. Der Trainer/Coach haftet dem Klienten gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen.

IV: Der Trainer/Coach haftet weiterhin nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung des Klienten zustande gekommen sind.

V. Der Trainer/Coach verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.

VI. Hiermit erkläre ich als Klient weiterhin in expliziter Form, keiner Betreuungsstelle/gesetzlichen Betreuung anhängig zu sein. Alternativ benenne ich meinen gesetzlichen Betreuer/in in der Auftragsvereinbarung.

§7 Datenschutz

I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von teufelsberg.training by emc² gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet. Dies gilt ebenfalls für die Daten/Informationen aus dem Anamnesebogen.

II. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens jedoch 24 Monate nach Abschluss des Personaltrainings/-coachings gelöscht.

§8 Geheimhaltung

I. Der Trainer/Coach ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Maßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer/Coach und Klienten.

§9 Vertragsdauer

I. Die Planung und Durchführung eines persönlichen Personaltrainings/-coaching zwischen dem Klienten und Trainer/Coach werden bei einerZusammenarbeit von mindestens 12 Wochen durch Abschluss einer Auftragsvereinbarung geregelt. Sonderregelungen bzgl. der Vertragsdauer sind in der Auftragsvereinbarung niedergeschrieben.

II. Der Klient vereinbart damit die Trainings- bzw. Beratungseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. Eine Trainingseinheit dauert im Regelfall 60-75 Minuten. Der Ort bei gemeinsamen Trainings- und Coachingeinheiten wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.

III. Die Kündigung ist in wichtigen Gründen zugelassen, bspw. durch eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.

§ 10 Schlussbestimmungen

I. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

III. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 29.11.2021